VERHALTEN IM SCHADENSFALL
  

Der Schadensfall ist eingetreten:
  
  • Unverzügliche Meldung des Schadens an uns. Auch eine telefonische Meldung oder per e-mail ist möglich.
  • Sorgen Sie für die Minderung des entstandenen und Abwendung weiteren Schadens.
  • Fertigen Sie einen Schadensbericht an, ggf. mit Situationsskizze. Sie können ein Formular dazu hier downloaden oder drucken, senden Sie es dann umgehend ausgefüllt an uns zurück.
  • Bei einer Kollision mit anderen Booten:
    a) Ermitteln Sie möglichst die Identität des fremden Fahrzeugs.
    b) Benennen Sie Zeugen.
    c) Fordern Sie den Gegner zu einer gemeinsamen Besichtigung auf halten Sie das Schadensausmass schriftlich fest.
    Sollte es bei den Punkten a) und b) Schwierigkeiten geben, so ist eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Bei Brandschäden ist immer die Polizei einzuschalten.